VERLORENE-KINDER

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Eine Trennung oder Scheidung bedeutet nicht, dass ein Elternteil seine Rolle im Leben des Kindes verliert. Das deutsche Familienrecht geht grundsätzlich davon aus, dass Kinder von einer Beziehung zu beiden Eltern profitieren können. Deshalb schützt das Gesetz das Umgangsrecht – immer mit dem Kindeswohl als oberstem Maßstab.

Was ist das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht beschreibt das Recht eines Kindes und seiner Eltern, miteinander Zeit zu verbringen und den Kontakt aufrechtzuerhalten. Es ist in § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Das Umgangsrecht dient nicht nur den Interessen der Eltern. Vor allem soll es dem Kind ermöglichen, eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen aufzubauen oder zu erhalten.

Wer hat ein Umgangsrecht?

Ein Umgangsrecht haben grundsätzlich:

  • Mutter und Vater
  • das Kind selbst
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch Großeltern, Geschwister oder andere enge Bezugspersonen, wenn der Kontakt dem Kindeswohl dient.

Welche Pflichten haben Eltern?

Beide Eltern sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigen könnte.

Dazu gehört insbesondere:

  • den Umgang nicht grundlos zu verhindern,
  • das Kind nicht gegen den anderen Elternteil zu beeinflussen,
  • Absprachen einzuhalten,
  • Konflikte möglichst nicht vor dem Kind auszutragen.
  • Kinder sollten niemals das Gefühl bekommen, sich zwischen ihren Eltern entscheiden zu müssen.

Wann kann das Umgangsrecht eingeschränkt werden?

Ein Umgang kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kontakt das Kindeswohl gefährdet.

Mögliche Gründe können sein:

  • körperliche oder seelische Gewalt,
  • sexueller Missbrauch,
  • erhebliche Vernachlässigung,
  • schwere Suchterkrankungen mit Auswirkungen auf das Kind,
  • andere erhebliche Kindeswohlgefährdungen.

Ein bloßer Streit zwischen den Eltern reicht dafür in der Regel nicht aus.

Was passiert, wenn keine Einigung möglich ist?

Können sich die Eltern nicht einigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Beratung durch das Jugendamt,
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen,
  • Mediation,
  • Antrag beim Familiengericht.

Das Familiengericht entscheidet immer nach dem Kindeswohl.

Das Kindeswohl steht an erster Stelle

Jeder Fall ist unterschiedlich. Deshalb gibt es keine allgemeingültige Lösung für alle Familien.

Kinder brauchen vor allem:

  • Sicherheit,
  • Stabilität,
  • Verlässlichkeit,
  • Liebe,
  • und – soweit dies ihrem Wohl entspricht – eine gute Beziehung zu beiden Eltern.

Unser Anliegen

Auf verlorene-kinder.de möchten wir Betroffenen Informationen, Orientierung und eine Stimme geben. Unser Ziel ist es, über Eltern-Kind-Entfremdung aufzuklären und gleichzeitig den Blick auf das zu richten, worum es letztlich geht: das Wohl der Kinder.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen solltest du dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht oder eine geeignete Beratungsstelle wenden.

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